Wann du das Arbeitsamt kontaktieren solltest
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Das Arbeitsamt mag bei vielen Menschen einen schlechten Ruf haben. Doch in vielen Fällen kann es sehr hilfreich sein, das Arbeitsamt zu kontaktieren. Selbst wenn du nicht arbeitslos wirst, solltest du dich dennoch beim Arbeitsamt melden. Denn das Arbeitsamt verfügt über Angebote, die das Überweisen von Arbeitslosengeld übersteigen. Worum es sich dabei handelt, erfährst du in diesem Ratgeber.
Grundsätzlich gilt in Deutschland für Arbeitnehmer die Pflicht, sich arbeitssuchend zu melden, wenn ein Beschäftigungsverhältnis auf sein Ende zugeht. Mit der Arbeitsuchendmeldung zeigst du der Agentur für Arbeit an, dass du aus deinem Arbeitsverhältnis ausscheidest und wegen drohender Arbeitslosigkeit nach Arbeit suchst. Du solltest dich spätestens drei Monate vor Ende des jetzigen Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Wenn du erst später erfährst, dass du arbeitslos wirst, melde dich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend.
Die Arbeitsuchendmeldung sollte aber nicht mit der Arbeitslosenmeldung verwechselt werden. Mit der Arbeitslosmeldung zeigst du an, dass die Arbeitslosigkeit eingetreten ist oder in Kürze eintreten wird. Die Arbeitsuchendmeldung zeigt nur an, dass du dich demnächst auf Arbeitssuche befindest.
Warum solltest du dich überhaupt arbeitssuchend melden? Zum einen ist es gesetzliche Vorgabe, dass du dich arbeitssuchend melden musst, bevor du dich arbeitslos melden kannst. Wenn du dich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet hast, dann kannst du mit einer Sperrfrist belegt werden, wodurch sich dein Antrag auf Arbeitslosengeld verzögert, sollte es zur Arbeitslosigkeit kommen. Weiterhin kannst du die individuelle Beratung der Agentur für Arbeit auch erst in Anspruch nehmen, wenn du arbeitssuchend gemeldet bist. Dann bietet dir das Arbeitsamt einen Beratungstermin an und unterstützt dich bei der Jobsuche, damit die Arbeitslosigkeit gar nicht erst eintritt. Wenn du dann den nahtlosen Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis geschafft hast, wird dein Status als Arbeitssuchender wieder aufgehoben, ohne dass dir daraus negative Folgen erwachsen.
Falls du trotz aller Bemühungen doch keinen direkten Übergang herstellen konntest, solltest du dich direkt am ersten Tag deiner Beschäftigungslosigkeit persönlich arbeitslos melden. Dann können die Leistungen des Arbeitsamtes ohne Verzögerung beantragt werden. Auch während deiner Arbeitslosigkeit berät und unterstützt die Agentur für Arbeit dich bei deiner Jobsuche, damit du möglichst schnell „Ich hab den Job!“ sagen kannst.
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