Ja, wo laufen sie denn? oder Lügen haben kurze Beine
Na? Heute schon gelogen? Wie wäre es hiermit: „In meinem letzten Job bin ich super mit meinen Kollegen klargekommen, als Team haben wir effizient zusammengearbeitet.“ oder „Ich schaue in meiner Freizeit wenig fern, ich treffe mich viel mit Freunden und mache Sport.“ sind beispielsweise Sätze eines Bewerbers, die die Realität etwas beschönigen können. Gibst Du gerne zu, dass du ein Eigenbrötler bist, der sich vor Teamwork sträubt? Oder, dass du ein glühender Verfechter des Dschungelcamps bist? Diese ausweichenden Sätze können als Notlügen bezeichnet werden und sind bis zu einem gewissen Maße legitim. Aber bei welchen Fragen darfst du lügen und welche sollten vom Arbeitgeber vielleicht gar nicht gestellt werden?
Wenn es um professionelle und berufsbezogene Aspekte geht, solltest du den Pinocchio in dir schnell zum Schweigen bringen. Fragen zu beruflichen Erfahrungen, Nebenbeschäftigungen, zu Ausbildung und Mobilität musst du wahrheitsgemäß beantworten. Findet der Arbeitgeber nämlich noch vor Arbeitsbeginn eine Lüge heraus, kann er den Arbeitsvertrag anfechten und dir fristlos kündigen. Zusätzlich musst du ihm einen gegebenenfalls entstehenden Schaden erstatten, beispielsweise Kosten für eine neue Stellenanzeige. Fliegt der Schwindel nach Arbeitsantritt auf, ist die Kündigung nicht die zwingende Konsequenz, da man als Arbeitnehmer unter einem umfangreicheren Schutz steht – dennoch ist sie eine Möglichkeit.
Viele Fragen im Bewerbungsgespräch sind wichtig und relevant, andere wiederum gehen den Arbeitgeber schlichtweg nichts an. Freizeitsportarten, Religionszugehörigkeit, Parteizugehörigkeit oder eine feste Partnerschaft kannst du verschweigen und musst sie nicht offenlegen. Scheint sich der Arbeitgeber etwas zu sehr für Ihre Privatsphäre zu interessieren, stellt sich die Gegenfrage: Möchte ich überhaupt unter dieser Person arbeiten? Manche Tabuthemen müssen unter bestimmten Bedingungen jedoch relativiert werden: Wenn das Vorstellungsgespräch bei einem Tendenzbetrieb, wie Kirchen oder Caritas stattfindet, ist die Religionszugehörigkeit natürlich eine relevante Information für den Arbeitgeber. Genauso verhält es sich mit einer Partei oder parteibezogenen Institutionen hinsichtlich der Parteizugehörigkeit. Bedeutet eine gewisse persönliche Information eine Einschränkung im (hoffentlich) zukünftigen Arbeitsverhältnis, muss diese preisgegeben werden.
Beim Lügen und Beschönigen im Bewerbungsgespräch ist ein wichtiger Faktor zu beachten: Für den Arbeitgeber darf daraus kein Schaden entstehen. Was interessiert es ihn, wenn du in deiner Freizeit einen Serien-Marathon dem Triathlon vorziehst? Sicher, Letzteres vermittelt einen besseren Eindruck und zeugt von einer ambitionierten Persönlichkeit. Aber schwierig wird es, wenn du beispielsweise aufgrund vorgetäuschter Kompetenzen deinen Aufgaben im Arbeitsverhältnis nicht nachkommen kannst.
Bis zum nächsten Mal, bleib fokussiert und bewerberglücklich!
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