Probezeit
Unterschreibst du bei einem neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag, so kannst du davon ausgehen, dass auf jeden Fall eine Probezeit vereinbart wird.
Während der Dauer der Probezeit hat nicht nur der Arbeitgeber Gelegenheit zu sehen, ob deine fachlichen Fähigkeiten und deine sozialen Kompetenzen den erwarteten Anforderungen entsprechen, sondern auch du als Arbeitnehmer kannst entscheiden, ob du dich im Unternehmen wohl fühlst und das Unternehmen zu dir passt.
Die Anfangszeit ist häufig durch eine gewisse Unsicherheit, Stress und zum Teil auch von leichten Angstgefühlen geprägt. Entscheidend für einen positiven Verlauf des Arbeitsverhältnisses ist hier, neben der Integration in das Team und der Anpassung an die neue Umgebung, vor allem auch die aktive Mitgestaltung der Einarbeitungszeit durch das Unternehmen, z.B. durch die Erstellung eines Einarbeitungsplans.
Tipps:
- Auch wenn du gerade am Anfang beweisen willst, was du kannst und ein großes Engagement zeigst, so achte darauf, dass du nicht übertreibst.
- Schaue dir erst einmal alle Arbeitsabläufe in Ruhe an bevor du neue Ideen einbringst. Manche Arbeitsabläufe ergeben erst einen Sinn, wenn man die Gesamtzusammenhänge kennt. Schreibe Deine Verbesserungsvorschläge für dich selber auf und bringe sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ein.
- Wichtig ist vor allem auch, dass du, falls du einen Fehler gemacht hast, die Verantwortung dafür übernimmst. Fehler sind nicht schlimm, solange man nicht versucht, sie zu verbergen oder andere Kollegen dafür verantwortlich macht.
- Solltest Du einem Kollegen nicht vorgestellt worden sein, so gehe offen auf den neuen Kollegen zu und stelle dich selber aktiv vor.
- Höre aufmerksam zu, was die Kollegen dir zu sagen haben.
- Wichtig kann es auch sein einen Einstand zu geben (Frühstück, Kuchen o.ä. - Keinen Alkohol!)
- Auch oder gerade das Verhalten gegenüber deinem Vorgesetzten ist wichtig. Höre auch hier aktiv zu. Positiv kann es sein, wenn du dir in regelmäßigen Abständen ein Feedback von deinem Vorgesetzten holst, um zu wissen, ob du die an dich gerichteten Erwartungen erfüllst.
Falls das Unternehmen zum Ende der Probezeit nicht von selber auf dich zukommt, spreche ca. einen Monat vor Ablauf der Probezeit an, ob das Unternehmen mit dir und deiner Arbeit zufrieden bist und du die Probezeit erfolgreich beenden wirst. Mit genügendem Vorlauf erlebst du so zum Ende der Probezeit keine böse Überraschung.
Zwei Arten der Probezeit
Befristeter Probearbeitsvertrag
Hier endet das Arbeitsverhältnis automatisch zum Ende der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Soll das befristete Arbeitsverhältnis während seiner Laufzeit ordentlich kündbar sein, so muss dieses im Arbeitsvertrag explizit vereinbart werden.
Wird das Arbeitsverhältnis über den Zeitpunkt der Befristung hinaus einvernehmlich still-schweigend fortgesetzt oder wird vorher von Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit vereinbart, so geht das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.
Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorangehender Probezeit
Wenn weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer vorher gekündigt haben, geht das Arbeits-verhältnis nach Beendigung der Probezeit in ein unbefristetes über.
Kündigungsfrist
Während der Dauer der Probezeit gilt für beide Seiten eine gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Für die Kündigung müssen keine Gründe benannt werden, jedoch muss bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung auch hier der Betriebsrat angehört werden.
Die Kündigung ist auch dann noch fristgerecht, wenn sie der anderen Partei am letzten Tag der Probezeit zugeht. Das Arbeitsverhältnis endet in diesem Fall allerdings erst nach Ablauf der vereinbarten Probezeit.
Dauer der Probezeit
Die Probezeit beträgt in den meisten Fällen zwischen 3 und 6 Monaten. Hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Dauer der Probezeit hängt in der Regel mit den Anforderungen des Arbeitsplatzes zusammen. Je höherwertiger die auszuführenden Tätigkeiten sind, um so länger wird auch die Probezeit dauern.
Ein Tarifvertrag kann darüber hinaus auch die Dauer der Probezeit festlegen.
Verlängerung der Probezeit
Eine Verlängerung der Probezeit ist möglich, macht aber nur Sinn, wenn dadurch die Höchstdauer von 6 Monaten nicht überschritten wird (Eine über 6 Monate hinausgehende Probezeit macht wenig Sinn, da nach 6 Monaten für Betriebe mit in der Regel mehr als 10 Beschäftigten das Kündigungsschutzgesetz greift und Kündigungen somit nur noch eingeschränkt möglich sind.).
Bei Ausbildungsverhältnissen gilt eine Probezeit von maximal 3 Monaten.
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